Kostenübernahme


  • Psychotherapie für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen

        Bei entsprechender Indikation ist die Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen

        Krankenversicherung.

 

  • Psychotherapie für Patienten der privaten Krankenversicherungen

        Normalerweise übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für eine psycho-

        therapeutische Behandlung. Entscheidend hierfür ist der mit Ihrer Privatversicherung

        vereinbarte Leistungskatalog.

 

  • Psychotherapie für Patienten als Selbstzahler

        Für Selbstzahler richten sich die Kosten nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für

        psychologische Psychotherapeuten (GOP).

 

  • Psychotherapie für Patienten mit Beihilfeberechtigung 

        Bei entsprechender Indikation ist die Psychotherapie eine Leistung der Beihilfe.