Bei entsprechender Indikation ist die Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Normalerweise übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für eine psycho-
therapeutische Behandlung. Entscheidend hierfür ist der mit Ihrer Privatversicherung
vereinbarte Leistungskatalog.
Für Selbstzahler richten sich die Kosten nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für
psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Bei entsprechender Indikation ist die Psychotherapie eine Leistung der Beihilfe.